Rechtsgebiete
"Der Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen ist der Rechtsanwalt"
Sozialrecht
Das Sozialrecht befasst sich vielfach mit dem Bereich des wirtschaftlichen Existenzgrundlage und umfasst Gebiete wie die Arbeitslosenversicherung, die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung, Arbeitslosengeld I und II (auch genannt Hartz IV), Kindergeld, Wohngeld u.v.m. Rechtsanwalt Ulrich Fachinger prüft Ihre Ansprüche und setzt diese gegebenenfalls für Sie durch.
Seniorenrecht
Die rechtlichen Bedürfnisse von älteren Menschen unterscheiden sich häufig von denen jüngerer Menschen. Rechtsanwalt Ulrich Fachinger unterstützt Sie dabei bei Finanzierung der Pflege, der Prüfung von Verträgen mit Heimen, dem Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand u.v.m.
Erbrecht
Sie haben Fragen zum Testament, zum Erbvertrag oder zur Stiftungsgründung? Sie benötigen Vertretung in erbrechtlichen Auseinandersetzungen? Rechtsanwalt Ulrich Fachinger setzt sich für die Rechte seiner Mandantschaft im Erbrecht ein und informiert diese ausführlich zu den darin enthaltenden komplexen Regelungen. Gerne vertritt er Sie auch engagiert im Erbscheinverfahren, setzt Ansprüche aus dem Pflichtteilsrecht und dem Pflichtteilsergänzungsrecht für Sie durch und klärt Sie über die gesetzliche Erbfolge auf.
Familienrecht
Ob Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Hausratsteilung, Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich oder Zugewinnausgleich – bei Rechtsanwalt Ulrich Fachinger als Ansprechpartner sind Sie in jedem Fall genau richtig. Er vertritt Ihre Interessen sowohl im Rahmen der Scheidung als auch im Gewaltschutzverfahren bei Fällen häuslicher Gewalt.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsverhältnis ist für den Arbeitnehmer mit zahlreichen sozialrechtlichen Fragen verknüpft, z. B. bei:
– einer Kündigung
– Krankheit/Arbeitsunfähigkeit
– Arbeitsunfällen
– Erwerbsminderung
– betrieblichem Eingliederungsmanagement
– Behinderung
– Alterteilzeit
– Betriebsrenten
Bei allen Fragen berate und vertrete ich Sie gerne.
Für Untenehmer biete ich eine Gründungsberatung über die sozialrechtlichen Erfordernisse an.