Erbrecht

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Erbrecht

Auf dem Gebiet des Erbrechts entsteht ein sozialrechtlicher Beratungsbedaf vor allem, wenn der mögliche Erbe Sozialleistungen als Grundsicherungs- oder Sozialhilfeberechtigter bezieht. 

In der Beratung wird besprochen, ob und welche zulässigen Möglichkeiten bestehen, den Zugriff des Sozialleistungsträgers auf das Erbe zu vermeiden. 

Auf Wunsch entwerfe ich geeignete erbrechtliche Verfügungen, z. B. sogenannte „Behindertentestamente“ 
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